Nein, Steinschläge führen nicht zur Hochstufung in der Teilkasko. Hochgestuft wird man, wenn man die Haftpflicht oder die Vollkasko in Anspruch nimmt. Die Teilkasko bleibt jedoch immer gleich.

Wann zahlt die Versicherung bei Steinschlag?

Wollen Sie einen Steinschlag im Lack reparieren lassen, übernimmt die Kosten nur die Vollkasko. Nur wenn nachweisbar ist, dass beispielsweise ein Lkw Teile seiner Ladung verloren und Ihren Wagen dadurch beschädigt hat, kommt der Lkw-Fahrer mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Wie entsteht denn ein Steinschlag?

Meist entstehen Steinschläge am Auto, wenn sich ein Stein im Reifen des Vorausfahrenden eingeklemmt hat und sich durch die Rotation des Reifens löst. Oder der Stein auf der Fahrbahn liegt und beim Kontakt mit dem Reifen aufgewirbelt wird. Trifft der Stein dann die Windschutzscheibe, kann ein Steinschlag entstehen.

Anders sieht es aus, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde – etwa durch hochgeschleuderte Steine des vorausfahrenden Autos. Doch wann haftet die Kfz-Haftpflicht des Verursachers?

Hochgeschleuderte Steine während des Fahrens gelten als unabwendbares Ereignis. Die Kfz-Haftpflicht des Verursachers haftet dafür nicht. Die Kfz-Haftpflicht des vorausfahrenden Autos haftet, wenn der Fahrer nachweislich zu schnell gefahren ist oder einen gut sichtbaren Stein übersehen hat.

Mehr zu unseren Leistungen rund um die Erneuerung von Fahrzeugverglasung auf www.kfz-portfolio.de/autoglas-erneuerung/

Was deckt Ihre Teilkaskoversicherung ab?

Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden wie Steinschlag, Hagel oder für Wildunfälle am eigenen Auto auf. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung, reguliert diese Steinschlagschäden an den einzelnen Fahrzeugteilen. Darunter fallen zum Beispiel Schäden an den Fenstern, aber auch an Schiebedächern, Scheinwerfern oder Außenspiegeln.

Viele Versicherer verzichten bei Glasschäden auf die Selbstbeteiligung, wenn der Schaden repariert werden kann. Oft liegt die Reparatur von Glasschäden unter 100 Euro. Diese Kosten übernimmt dann der Versicherer. Muss die gesamte Scheibe ausgetauscht werden, zahlen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung – meistens beträgt diese 150 Euro.

Unser Fazit – Machen Sie sich keine Sorgen.

Nach einem Schaden durch Steinschlag werden Sie von Ihrem Versicherer nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse rückgestuft. Die Teilkaskoversicherung hat eine feste Kfz-Prämie ohne Schadenfreiheitsklassen.

Sie haben einen Steinschlag? Dann rufen Sie uns unter 02041 3489733 oder schreiben Sie eine E-Mail an kontakt@kfz-portfolio.de

www.kfz-portfolio.de

Leave a Reply