Jeder weiß, Vorraussetzung für das Anmelden eines Autos in Deutschland ist ein gültiger Versicherungsschutz. Man muss mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teilkaskoversicherung hingegen ist eine freiwillige Versicherung.
Was deckt eine Teilkaskoversicherung i.d.R. ab?
Die Teilkasko deckt Schäden ab, die man als Fahrer:in selbst nicht verursacht hat. Und auch solche, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Die Rede ist von äußeren Einwirkungen, wie zum Beispiel Sturm- und Hagelschäden, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden, Überschwemmung oder einen Blitzeinschlag. Meistens ist der verursachte Schaden höher, als der jährliche Versicherungsbeitrag für die Teilkaskoversicherung.
Auch für ältere Fahrzeuge, die noch ein paar Tausend Euro wert sind, ist es daher sinnvoll eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.
Steinschlag – der häuftigste Schaden
Die häufigsten Teilkaskoschäden werden übrigens durch Steinschläge verursacht. Oftmals ist es schon ausreichend, hinter einem LKW zu fahren. Denn dieser kann kleinste Steine aufwirbeln und so einen minimalen Steinschlag in der Windschutzscheibe verursachen. Bei längerer Weiterfahrt kann auch ein so kleiner Steinschlag zu einem großen Riss führen. Wird man mit so einem Steinschlag von der Polizei angehalten, kann es sogar passieren, dass es zu einem erhöhten Bußgeld kommt.
Wir können helfen
Unser Tipp: Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns, der KFZ Portfolio GmbH. Wir können für Sie prüfen, ob der Steinschlag ausgeharzt werden kann oder die Scheibe direkt ausgetauscht werden muss. Was zum Beispiel immer Pflicht ist, wenn der Steinschlag im Sichtbereich des Fahrers ist. Übrigens: Auf Wunsch erhalten Sie bei uns für die Zeit der Reparatur einen Ersatzwagen.