AGB

Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Leistungen der KFZ Portfolio GmbH (im folgenden „KFZ Portfolio“ genannt). Entgegenstehenden –Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Derartige Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprochen haben oder wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen.

2. Abweichungen von unseren Zahlungsbedingungen sind demgemäß nur dann wirksam, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag schriftlich niedergelegt und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

3. Die nachstehenden Bedingungen gelten grundsätzlich für alle unsere Vertragspartner, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen des Zivilrechts sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kaufleute im Sinne des HGB oder um Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des BGB handelt. Abweichende Sonderbestimmungen insbesondere für Verbraucher werden jeweils besonders ausgewiesen.

 

Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2. Die Preise für Reparaturen, Montagen und sonstige Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufwand, wobei Arbeitsleistungen nach dem jeweils maßgeblichen Arbeitswertkatalog abgerechnet werden. Für verwendete Teile werden die jeweils maßgeblichen Marktpreise berechnet.

3. Preisangaben in Flyern und Prospekten sind nur verbindlich, sofern diese zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch gültig sind und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.

4. Gegenüber Verbrauchern gelten die von uns jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder Kaufleuten ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Preisangaben nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die von uns erteilten Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung zu zahlen. Rechnungen für Reparaturen und Montagen an den uns zur Verfügung gestellten Fahrzeugen sind vor oder bei Abholung zu bezahlen.

2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziff. 1 Satz 1 kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und gegenüber sonstigen Kunden in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. § 353 HGB bleibt unberührt.

3. Bei Teilleistungen kann die KFZ Portfolio für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners die Erfüllung der noch aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen so lange verweigern, bis die rückständigen Forderungen erfüllt worden sind. Außerdem ist die KFZ Portfolio in einem derartigen Fall berechtigt, abweichend von den Regelungen oben unter Ziff. 1 für die noch zu erbringenden Restleistungen Zug- um Zug-Zahlung zu verlangen.

4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt oder sonstige Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, berechtigen die KFZ Portfolio, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.

5. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenforderungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Darüber hinaus steht dem Vertragspartner ein Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Gewährleistungen

1. Der Vertragspartner hat die am PKW ausgeführten Arbeiten nach Fertigstellung sofort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezug auf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

2. Bei fehlerhaften Leistungen ist der KFZ Portfolio Gelegenheit zu geben, den gerügten Mängel nach Ihrer Wahl entweder an Ort und Stelle oder am Sitz der KFZ Portfolio zu überprüfen. Die Überprüfung durch die KFZ Portfolio hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Vertragspartner ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne Zustimmung der KFZ Portfolio darf an bemängelten Waren und/oder Leistungen nichts geändert werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche. Abweichend von den vorstehenden Regelungen können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch durch eine andere Fachwerkstatt auf Kosten der KFZ Portfolio durchgeführt werden:

2.1 Wenn das Fahrzeug infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 100 km vom Betrieb der KFZ Portfolio entfernt ist und die KFZ Portfolio hierzu vor Auftragserteilung an die Drittwerkstatt die Zustimmung erteilt hat.

3. Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern kann die KFZ Portfolio nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rücklieferung der bemängelten Waren entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben oder dem Vertragspartner unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung gewähren. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

4. Kommt die KFZ Portfolio einer von ihr gewählten Nacherfüllungspflicht (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) nicht oder nicht vertragsgemäß nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

5. Treten Mängel an Fahrzeugen auf, die uns vom Vertragspartner zum Zwecke der Durchführung von Umbauten und/oder Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf die von der KFZ Portfolio jeweils eingebauten Teile. Abweichend von der Regelung oben unter Ziff. 3 ist die KFZ Portfolio bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern zur Beseitigung des jeweiligen Mangels verpflichtet. Die Mangelbeseitigungspflicht erstreckt sich auch auf nicht von der KFZ Portfolio stammende Fahrzeugteile, die infolge des jeweiligen Material- oder Ausführungsfehlers unmittelbar beeinträchtigt bzw. zu Schaden gekommen sind.

6. Andere oder weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbau- kosten sowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

7. Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf Mängel der Lieferungen und Leistungen von der KFZ Portfolio, einschließlich etwaiger Mängel an Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den jeweiligen Vertragspartner bereits vorhanden sind oder auf Material- und/oder Ausführungsfehlern beruhen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existent waren. Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung für Sachmängel ausgeschlossen; es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen.

 

Garantieansprüche

1. Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn die KFZ Portfolio gegenüber dem Vertragspartner eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulierter Garantiebedingungen ersetzt werden.

2. Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen können vom Vertragspartner Schadenersatzansprüche wegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch die Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.

 

Allgemeine Haftungsbeschränkungen

1. Die Haftung der KFZ Portfolio richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen – werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung von der KFZ Portfolio bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass die KFZ Portfolio, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten verletzt haben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt bleiben des Weiteren abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern.

2. Sämtliche Ansprüche gegen die KFZ Portfolio, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegt ein KFZ Portfolio zurechenbares vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vor, oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der KFZ Portfolio, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder sonstige Schäden beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KFZ Portfolio, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

3. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

Eigentumsvorbehalt

1. Die KFZ Portfolio behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner aus der laufenden Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Vertragspartner bezeichnete Lieferungen bezahlt ist.

 

Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund

1. Die KFZ Portfolio ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die KFZ Portfolio die Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners unzumutbar werden lässt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Streitbeilegungsverfahren – Verbraucherinformation gemäß Verordnung EU Nr. 524/2013 – Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die KFZ Portfolio GmbH ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der nachfolgend benannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Str. 8, 77694 Kehl,

Tel.: +49 7851 79579 40, Fax: +49 7851 79579 41,

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

E-Mail: Mail@verbraucher-schlichter.de

Bei der vorbenannten Verbraucherschlichtungsstelle handelt es sich um eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Abs.2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Diese Information stellen wir in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 36 VSBG zur Verfügung.

2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der KFZ Portfolio ist der Sitz der Gesellschaft.

3. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der KFZ Portfolio, die jedoch berechtigt ist, den Vertragspartner auch an seinem Sitz oder an sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.

4. Für Leistungen der KFZ Portfolio gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es unter Inländern zur Anwendung kommt.

5. Die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 gelten nur, wenn es sich beim jeweiligen Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

Personenbezogene Daten

1. Die KFZ Portfolio ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten.

 

Unwirksamkeit

1. Die KFZ Portfolio ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Alternative Streitbeilegung

Die KFZ Portfolio GmbH ist bereit, sich an einer alternativen Streitbeilegung mit der folgenden Verbraucher-Schiedsgerichtsstelle zu beteiligen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Str. 8, 77694 Kehl

Phone.: +49 7851 79579 40

Fax: +49 7851 79579 41

www.verbraucher-schlichter.de

Email: Mail@verbraucher-schlichter.de

Die oben genannte Verbraucher-Schiedsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucher-Schiedsstelle“ nach § 4 Abs. 2 VSBG. Diese Informationen werden zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 36 VSBG zur Verfügung gestellt.

Stand: 11.01.2021